Wesentliche Ziele der 1. textlichen Ergänzung des Bebauungsplans ist die Steuerung der Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben und die Sicherung des Gewerbegebietes für gewerbliche Nutzungen. Hierzu soll eine Feinsteuerung der Art der baulichen Nutzung vorgenommen werden. Daher sollen Einzelhandelsbetriebe mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten gemäß der vom Rat der Stadt Duisburg am 02.12.2024 beschlossenen Duisburger Sortimentsliste ausgeschlossen werden. Ebenfalls sollen Vergnügungsstätten im Plangebiet ausgeschlossen werden. Dieses Ziel wird durch das gesamtstädtische Konzept zur Steuerung von Vergnügungsstätten gestützt, welches am 11.07.2011 vom Rat als städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen wurde.
Datum | Verfahrensschritt |
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24.02.2025 | Aufstellungsbeschluss |