Qualifizierter Bebauungsplan (§30 Abs. 1 BauGB)

1302 - Altstadt

für einen Bereich:

Ziel der Planung ist es, eine mittels eines qualifizierenden Verfahrens zu bestimmende städtebaulich hochwertige Bebauung, die die Nutzungen des nördlich und östlich angrenzenden Innenhafens angemessen weiterführt und vervollständigt, zu ermöglichen. Die Entwicklung des gesamten Bereichs des Innenhafens soll gemäß den Entwicklungsstrategien der Stadt Duisburg bis zum Marientor abgeschlossen werden.

Verfahrensschritt:

  • Aufstellungsbeschluss

Verfahrensübersicht:

Nr. 1302 -Altstadt- "Unterstraße"

Datum Verfahrensschritt
23.06.2025 Aufstellungsbeschluss