Es ist beabsichtigt, auf dem Vorhabengrundstück einen großflächigen Lebensmittelvollsortimenter mit einer Verkaufsfläche von 1.300 m² zzgl. Backshop mit 70 m² Verkaufsfläche, eine Kita und Wohnungen in den Obergeschossen zu entwickeln. Daher soll der Bebauungsplan Nr. 471 -Duissern- mit dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2047 -Duissern- „Am Schnabelhuck“ überlagert werden. Im Sinne des § 8 Abs. 3 BauGB ist eine entsprechende Änderung des neuen Flächennutzungsplanes im Rahmen des Bauleitplanverfahrens durchzuführen.