Ein wesentliches Ziel des Bebauungsplanes ist es, den Transformationsprozess des zentral gelegenen Dienstleistungsbereichs zu einem urbanen, gemischt genutzten Siedlungsgebiet (MU) planungsrechtlich zu steuern. Daher soll das Plangebiet durch die Festsetzung eines MU entgegen der bestehenden Festsetzung eines MK für die Wohnfunktion geöffnet werden und die Ansiedlung von Einzelhandelsnutzungen und Vergnügungsstätten gesteuert werden.
| Datum | Verfahrensschritt |
|---|---|
| 01.12.2025 | Aufstellungsbeschluss |