Ziel und Zweck des bebauungsplanersetzenden Verfahrens ist die Feststellung der gesetzeskonformen Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlage „Seestraße“ in Duisburg-Rheinhausen zur Erhebung der Erschließungsbeiträge gemäß § 127 Abs. 1 BauGB.
| Datum | Verfahrensschritt |
|---|---|
| 24.08.2026 - 30.09.2026 | öffentliche Auslegung |