Ziel und Zweck des bebauungsplanersetzenden Verfahrens ist die Feststellung der gesetzeskonformen Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlage „Seestraße“ in Duisburg-Rheinhausen zur Erhebung der Erschließungsbeiträge gemäß § 127 Abs. 1 BauGB.
Stellungnahmen können innerhalb des Beteiligungszeitraumes abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass in der Regel keine Bestätigung über den Eingang Ihrer Stellungnahme versendet wird.
| Datum | Uhrzeit | Ort |
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| 24.08.2026 bis 30.09.2026 |
montags bis donnerstags von 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:00 bis 14:00 Uhr. Bei Bedarf können zusätzliche Termine im Stadthaus innerhalb der Veröffentlichungsfrist individuell vereinbart werden. |
Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement, Stadthaus, Friedrich-Albert-Lange-Platz 7 (Eingang Moselstraße), 47051 Duisburg |
| Datum | Verfahrensschritt |
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