Bebauungsplanersetzendes Verfahren (§125 Abs.2 BauGB)

7003 - Rheinhausen

Ziel und Zweck des bebauungsplanersetzenden Verfahrens ist die Feststellung der gesetzeskonformen Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlage „Seestraße“ in Duisburg-Rheinhausen zur Erhebung der Erschließungsbeiträge gemäß § 127 Abs. 1 BauGB.

Verfahrensschritt:

  • öffentliche Auslegung

Stellungnahmen können innerhalb des Beteiligungszeitraumes abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass in der Regel keine Bestätigung über den Eingang Ihrer Stellungnahme versendet wird.

Datum Uhrzeit Ort
24.08.2026
bis
30.09.2026
montags bis donnerstags von 8:00 bis
12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr sowie
freitags von 8:00 bis 14:00 Uhr.

Bei Bedarf können zusätzliche Termine im Stadthaus innerhalb der Veröffentlichungsfrist individuell vereinbart werden.
Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement, Stadthaus, Friedrich-Albert-Lange-Platz 7 (Eingang Moselstraße), 47051 Duisburg

Verfahrensübersicht:

Nr. 7003 -Rheinhausen- "Seestraße"

Datum Verfahrensschritt