Qualifizierter Bebauungsplan (§30 Abs. 1 BauGB)
1270 - Obermarxloh
für einen Bereich
- zwischen der Schlachthofstraße, der Markgrafenstraße, der Wohnbebauung Markgrafenstraße 30-36 (Flurstück 57, Flur 35, Gemarkung 3082 Hamborn) und der Bahnstrecke
Ziel und Zweck ist die Sicherung der vorhandenen Wohnnutzung. Durch diese planungsrechtliche Steuerung soll der Standort langfristig als Wohnstandort gestärkt und eine positive Entwicklung des Umfeldes erreicht werden. Zur Umsetzung dieser städtebaulichen Entwicklungsziele soll im Bebauungsplan ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden. Durch diese Festsetzung wären u.a. Vergnügungsstätten im Plangebiet nicht mehr zulässig.
Pläne in Bearbeitung
Verfahrensübersicht
| Datum |
Verfahrensschritt |
| 22.07.2020 |
Aufstellungsbeschluss |
| 28.11.2022 |
Auslegungssbeschluss |
| 30.07.2021 |
Frühzeitige Bürgerbeteiligung |
| 09.01.2023 - 17.02.2023 |
öffentliche Auslegung |
| Veränderungssperre Nr.: 120 in Kraft
vom: 30.07.2021 bis zum: 28.07.2023 |
| Bemerkung: |
| Die Laufzeit der Veränderungssperre kann im Einzelfall abweichen!
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch vom 12.07.2021 bis 30.07.2021 als öffentliche Auslegung. |
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