Wesentliches Ziel des Bebauungsplanes ist die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Möbelfachmarktes und eines Baumarktes/Gartencenter zu schaffen. Eine Dreiecksfläche im Bereich Hamborner Straße/Werksbahn wird als Grünfläche - Parkanlage - festgesetzt.
Datum | Verfahrensschritt |
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05.03.2001 | Aufstellungsbeschluss |
16.10.2003 | Auslegungssbeschluss |
17.09.2002 | Frühzeitige Bürgerbeteiligung |
17.11.2003 - 19.12.2003 | öffentliche Auslegung |
01.04.2004 | Satzungsbeschluß |
30.07.2004 | Bekanntmachung im Amtsblatt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB |