Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist die Ansiedlung von klein- und mittelständischen Gewerbebetrieben. Einzelhandelsbetriebe für Güter des täglichen Bedarfs, aber auch weitere, die eine schädigende Wirkung auf die Stadtteilzentren haben können, sollen ausgeschlossen werden.
| Datum | Verfahrensschritt |
|---|---|
| 13.08.2004 | Aufstellungsbeschluss |
| 21.05.2012 | Auslegungssbeschluss |
| 25.06.2012 - 26.07.2012 | öffentliche Auslegung |
| 10.12.2012 | Satzungsbeschluß |
| 15.01.2013 | Bekanntmachung im Amtsblatt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB |