Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist die Ansiedlung von klein- und mittelständischen Gewerbebetrieben. Einzelhandelsbetriebe für Güter des täglichen Bedarfs, aber auch weitere, die eine schädigende Wirkung auf die Stadtteilzentren haben können, sollen ausgeschlossen werden.
Datum | Verfahrensschritt |
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13.08.2004 | Aufstellungsbeschluss |
21.05.2012 | Auslegungssbeschluss |
25.06.2012 - 26.07.2012 | öffentliche Auslegung |
10.12.2012 | Satzungsbeschluß |
15.01.2013 | Bekanntmachung im Amtsblatt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB |