Das Verfahren Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 5.40 -Neudorf-Süd- bezog sich in seiner städtebaulichen Zielsetzung auf die Darstellungen des Flächennutzungsplans vom 10.01.1986. Der geltende Flächennutzungsplan der Stadt Duisburg ist am 31.10.2025 in Kraft getreten. Mit Feststellungsbeschluss über den geltenden Flächennutzungsplan ist die städtebauliche Zielsetzung bauleitplanerisch nicht vorbereitet. Die Fortsetzung des Verfahrens wird aktuell geprüft.
| Datum | Verfahrensschritt | ||
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| 01.04.2004 | Aufstellungsbeschluss | ||
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