Das Gebiet des Bebauungsplanes soll als Gewerbegebiet entwickelt werden. Es überlagert teilweise das Gebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 35. Die dortige Nutzung nördlich der Sägewerkstraße wird aufgegeben. Das Plangebiet gehört zu den wesentlichen Gewerbeflächen im linksrheinischen Stadtgebiet.
Datum | Verfahrensschritt | ||
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02.03.2015 | Aufstellungsbeschluss | ||
27.11.2017 | Auslegungssbeschluss | ||
10.12.2015 | Frühzeitige Bürgerbeteiligung | ||
17.01.2018 - 31.01.2018 | öffentliche Auslegung | ||
15.06.2020 | Satzungsbeschluß | ||
17.06.2020 | Bekanntmachung im Amtsblatt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB |
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