Qualifizierter Bebauungsplan (§30 Abs. 1 BauGB)

1216 - Baerl

für einen Bereich zwischen:

Das Gebiet des Bebauungsplanes soll als Gewerbegebiet entwickelt werden. Es überlagert teilweise das Gebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 35. Die dortige Nutzung nördlich der Sägewerkstraße wird aufgegeben. Das Plangebiet gehört zu den wesentlichen Gewerbeflächen im linksrheinischen Stadtgebiet.

Verfahrensschritt:

  • rechtskräftiges Verfahren

Verfahrensübersicht:

Nr. 1216 -Baerl- Gewerbegebiet Rheindeichstraße

Datum Verfahrensschritt
02.03.2015 Aufstellungsbeschluss
27.11.2017 Auslegungssbeschluss
10.12.2015 Frühzeitige Bürgerbeteiligung
17.01.2018 - 31.01.2018 öffentliche Auslegung
15.06.2020 Satzungsbeschluß
17.06.2020 Bekanntmachung im Amtsblatt gemäß
§ 10 Abs. 3 BauGB
Bemerkung:
Erneuter Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) in Verbindung mit § 214 (4) BauGB; Rückwirkende Bekanntmachung zum 28.12.2018 / Siehe auch Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 4.30 -Baerl-