Einfacher Bebauungsplan (§30 Abs. 3 BauGB)

1251 - Baerl

für einen Bereich:

Ziel und Zweck ist die Sicherung der prägnanten, homogenen städtebaulichen Gebietsstruktur, welche insbesondere durch eine kleinteilige Bebauung aus straßenbegleitenden Einfamilienhäusern mit ein bis zwei Wohneinheiten auf großzügigen Grundstücken gebildet wird, um einer Überformung des Quartiers durch eine unverträgliche Nachverdichtung vorzubeugen.

Verfahrensschritt:

  • rechtskräftiges Verfahren

Verfahrensübersicht:

Nr. 1251 'Heinrich-Kerlen-Straße'

Datum Verfahrensschritt
02.07.2018 Aufstellungsbeschluss
06.05.2019 Auslegungssbeschluss
24.06.2019 - 26.07.2019 öffentliche Auslegung
25.11.2019 Satzungsbeschluß
30.12.2019 Bekanntmachung im Amtsblatt gemäß
§ 10 Abs. 3 BauGB
Bemerkung:
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 13.08.2018 bis 31.08.2018 als öffentliche Auslegung.