Ziel und Zweck ist die Sicherung der prägnanten, homogenen städtebaulichen Gebietsstruktur, welche insbesondere durch eine kleinteilige Bebauung aus straßenbegleitenden Einfamilienhäusern mit ein bis zwei Wohneinheiten auf großzügigen Grundstücken gebildet wird, um einer Überformung des Quartiers durch eine unverträgliche Nachverdichtung vorzubeugen.
Datum | Verfahrensschritt | ||
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02.07.2018 | Aufstellungsbeschluss | ||
06.05.2019 | Auslegungssbeschluss | ||
24.06.2019 - 26.07.2019 | öffentliche Auslegung | ||
25.11.2019 | Satzungsbeschluß | ||
30.12.2019 | Bekanntmachung im Amtsblatt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB |
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