Qualifizierter Bebauungsplan (§30 Abs. 1 BauGB)

1253 - Huckingen

für den Bereich:

Es ist beabsichtigt den öffentlichen Golfplatz durch einen 3. Bauabschnitt in Form von 9 weiteren Golfbahnen sowie einen Par 3-Übungsplatz zu erweitern. Da durch die Festsetzungen des z.Z. rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 523 -Huckingen- die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die im Zuge der geplanten Golfplatzerweiterung durchzuführenden Baumaßnahmen nicht gegeben sind, ist es erforderlich, neues, adäquates Planungsrecht zu schaffen.

Verfahrensschritt:

  • rechtskräftiges Verfahren

Verfahrensübersicht:

Nr. 1253 -Huckingen- "Golfplatz"

Datum Verfahrensschritt
25.02.2019 Aufstellungsbeschluss
19.09.2022 Auslegungssbeschluss
14.11.2019 Frühzeitige Bürgerbeteiligung
24.10.2022 - 02.12.2022 öffentliche Auslegung
12.06.2023 Satzungsbeschluß
15.01.2024 Bekanntmachung im Amtsblatt gemäß
§ 10 Abs. 3 BauGB
Bemerkung:
siehe auch Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 7.48 -Süd-