Es ist beabsichtigt den öffentlichen Golfplatz durch einen 3. Bauabschnitt in Form von 9 weiteren Golfbahnen sowie einen Par 3-Übungsplatz zu erweitern. Da durch die Festsetzungen des z.Z. rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 523 -Huckingen- die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die im Zuge der geplanten Golfplatzerweiterung durchzuführenden Baumaßnahmen nicht gegeben sind, ist es erforderlich, neues, adäquates Planungsrecht zu schaffen.
| Datum | Verfahrensschritt | ||
|---|---|---|---|
| 25.02.2019 | Aufstellungsbeschluss | ||
| 19.09.2022 | Auslegungssbeschluss | ||
| 14.11.2019 | Frühzeitige Bürgerbeteiligung | ||
| 24.10.2022 - 02.12.2022 | öffentliche Auslegung | ||
| 12.06.2023 | Satzungsbeschluß | ||
| 15.01.2024 | Bekanntmachung im Amtsblatt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB |
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