Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist die Entwicklung eines attraktiven Wohngebiets, in Form einer aufgelockerten Wohnbebauung, um der Nachfrage nach Wohnbauland im Duisburger Süden zu entsprechen. Neben der Schaffung von Wohnraum soll durch die Planung eines großflächigen Lebensmittelmarktes die wohnortnahe Versorgung in Rahm gesichert werden. Mit Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 1239 -Rahm- "Rahmerbuschfeld" am 31.01.2025 wird der Bebauungsplan Nr. 419 -Rahm- und der Bebauungsplan Nr. 783 1. Änderung teilweise überlagert.
Datum | Verfahrensschritt | ||
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19.04.2021 | Aufstellungsbeschluss | ||
20.06.2022 | Auslegungssbeschluss | ||
09.05.2019 | Frühzeitige Bürgerbeteiligung | ||
25.07.2022 - 19.09.2022 | öffentliche Auslegung | ||
10.06.2024 | Satzungsbeschluß | ||
31.01.2025 | Bekanntmachung im Amtsblatt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB |
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