Ziel und Zweck ist die Sicherung der vorhandenen Wohnnutzung. Durch diese planungsrechtliche Steuerung soll der Standort langfristig als Wohnstandort gestärkt und eine positive Entwicklung des Umfeldes erreicht werden. Zur Umsetzung dieser städtebaulichen Entwicklungsziele soll im Bebauungsplan ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden. Durch diese Festsetzung wären u.a. Vergnügungsstätten im Plangebiet nicht mehr zulässig.
Datum | Verfahrensschritt | ||
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22.07.2020 | Aufstellungsbeschluss | ||
28.11.2022 | Auslegungssbeschluss | ||
30.07.2021 | Frühzeitige Bürgerbeteiligung | ||
09.01.2023 - 17.02.2023 | öffentliche Auslegung | ||
Veränderungssperre Nr.: 120 in Kraft vom: 30.07.2021 bis zum: 28.07.2023 | |||
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