Qualifizierter Bebauungsplan (§30 Abs. 1 BauGB)

1270 - Obermarxloh

für einen Bereich:

Ziel und Zweck ist die Sicherung der vorhandenen Wohnnutzung. Durch diese planungsrechtliche Steuerung soll der Standort langfristig als Wohnstandort gestärkt und eine positive Entwicklung des Umfeldes erreicht werden. Zur Umsetzung dieser städtebaulichen Entwicklungsziele soll im Bebauungsplan ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden. Durch diese Festsetzung wären u.a. Vergnügungsstätten im Plangebiet nicht mehr zulässig.

Verfahrensschritt:

  • Pläne in Bearbeitung

Verfahrensübersicht:

Nr. 1270 -Obermarxloh- Markgrafenstraße/Schlachthofstraße

Datum Verfahrensschritt
22.07.2020 Aufstellungsbeschluss
28.11.2022 Auslegungssbeschluss
30.07.2021 Frühzeitige Bürgerbeteiligung
09.01.2023 - 17.02.2023 öffentliche Auslegung
Veränderungssperre Nr.: 120 in Kraft vom: 30.07.2021 bis zum: 28.07.2023
Bemerkung:
Die Laufzeit der Veränderungssperre kann im Einzelfall abweichen! Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch vom 12.07.2021 bis 30.07.2021 als öffentliche Auslegung.