Ziel und Zweck ist die Sicherung der vorhandenen Wohnnutzung. Durch diese planungsrechtliche Steuerung soll der Standort langfristig als Wohnstandort gestärkt und eine positive Entwicklung des Umfeldes erreicht werden. Zur Umsetzung dieser städtebaulichen Entwicklungsziele soll im Bebauungsplan ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden. Durch diese Festsetzung wären u.a. Vergnügungsstätten im Plangebiet nicht mehr zulässig.
Stellungnahmen können innerhalb des Beteiligungszeitraumes abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass in der Regel keine Bestätigung über den Eingang Ihrer Stellungnahme versendet wird.
Datum | Uhrzeit | Ort |
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09.01.2023 bis 17.02.2023 |
montags bis donnerstags von 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:00 bis 14:00 Uhr. Bei Bedarf können zusätzliche Termine im Stadthaus innerhalb der Auslegungsfrist individuell vereinbart werden. |
Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement, Stadthaus, Friedrich-Albert-Lange-Platz 7 (Eingang Moselstraße), 47051 Duisburg |
Datum | Verfahrensschritt | ||
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22.07.2020 | Aufstellungsbeschluss | ||
28.11.2022 | Auslegungssbeschluss | ||
30.07.2021 | Frühzeitige Bürgerbeteiligung | ||
Veränderungssperre Nr.: 120 in Kraft bis zum: 28.07.2023 | |||
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