Ziel und Zweck ist es, das brachliegende Grundstück im Kreuzungsbereich Kaiser-Friedrich-Straße/Holtener Straße in Duisburg-Hamborn einer Nutzung zuzuführen. Beabsichtigt ist die Errichtung eines Medizinischen Versorgungszentrums. Ziel ist es an diesem Standort eine kooperative und teils integrative medizinische und gesundheitliche Zusammenarbeit zu ermöglichen. Mit Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2045 -Röttgersbach- "Medizinisches Versorgungszentrum" wird der Bebauungsplan Nr. 455 I -Röttgersbach- teilweise überlagert.
Datum | Verfahrensschritt | ||
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19.04.2021 | Aufstellungsbeschluss | ||
20.06.2022 | Auslegungssbeschluss | ||
08.08.2022 - 16.09.2022 | öffentliche Auslegung | ||
12.06.2023 | Satzungsbeschluß | ||
15.08.2023 | Bekanntmachung im Amtsblatt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB |
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