Ziel und Zweck ist es, das brachliegende Grundstück im Kreuzungsbereich Kaiser-Friedrich-Straße/Holtener Straße in Duisburg-Hamborn einer Nutzung zuzuführen. Beabsichtigt ist die Errichtung eines Medizinischen Versorgungszentrums. Ziel ist es an diesem Standort eine kooperative und teils integrative medizinische und gesundheitliche Zusammenarbeit zu ermöglichen. Im Sinne des § 13 a BauGB erfolgt nach Abschluss dieses Bebauungsplanverfahrens eine entsprechende Berichtigung des FNP. Die Anpassung des Flächennutzungsplanes wird unter der Nr. 2.46 -Röttgersbach- durchgeführt.
Datum | Verfahrensschritt | ||
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19.04.2021 | Aufstellungsbeschluss | ||
20.06.2022 | Auslegungssbeschluss | ||
08.08.2022 - 16.09.2022 | öffentliche Auslegung | ||
12.06.2023 | Satzungsbeschluß | ||
15.08.2023 | Bekanntmachung im Amtsblatt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB |
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