Vorhabenbezogener Bebauungsplan (§30 Abs. 2 BauGB)

2045 - Röttgersbach

für einen Bereich:

Ziel und Zweck ist es, das brachliegende Grundstück im Kreuzungsbereich Kaiser-Friedrich-Straße/Holtener Straße in Duisburg-Hamborn einer Nutzung zuzuführen. Beabsichtigt ist die Errichtung eines Medizinischen Versorgungszentrums. Ziel ist es an diesem Standort eine kooperative und teils integrative medizinische und gesundheitliche Zusammenarbeit zu ermöglichen. Im Sinne des § 13 a BauGB erfolgt nach Abschluss dieses Bebauungsplanverfahrens eine entsprechende Berichtigung des FNP. Die Anpassung des Flächennutzungsplanes wird unter der Nr. 2.46 -Röttgersbach- durchgeführt.

Verfahrensschritt:

  • rechtskräftiges Verfahren

Verfahrensübersicht:

Nr. 2045 -Röttgersbach- "Medizinisches Versorgungszentrum"

Datum Verfahrensschritt
19.04.2021 Aufstellungsbeschluss
20.06.2022 Auslegungssbeschluss
08.08.2022 - 16.09.2022 öffentliche Auslegung
12.06.2023 Satzungsbeschluß
15.08.2023 Bekanntmachung im Amtsblatt gemäß
§ 10 Abs. 3 BauGB
Bemerkung:
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch vom 23.06.2021 bis 09.07.2021 als öffentliche Auslegung.