Ziel der Bauleitplanung ist, die Voraussetzungen für Vorhaben des Möbel-Einzelhandels in reduziertem Umfang zu schaffen und ein gut erschlossenes, vergrößertes Gewerbegebiet anbieten zu können. Ziel und Zweck der 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1300 ist die Festsetzung von Zusatzkontingenten zu den Schall-Emissionskontingenten. Mit Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 1300 / 1300 1. Ergänzung -Obermeiderich-
„Zeus-Gelände-Nordteil“ wurde der Bebauungsplan Nr. 1158/I -Obermeiderich- „Zeus-Gelände-Nordteil“ komplett überlagert und ausser Kraft gesetzt und der Bebauungsplan Nr. 333/57 A -Meiderich- teilweise überlagert.