Qualifizierter Bebauungsplan (§30 Abs. 1 BauGB)

950 2.Änd. - Bergheim

für einen Bereich:

Ziel des Bebauungsplanes ist es, auf der Basis des bestehenden Planungsrechts das Gewerbegebiet um 10,5 m bis 13,60 m in Richtung Westen zu erweitern, die überbaubaubare Grundstücksfläche (Baugrenzen) um ca. 1750 m² zu vergrößern und zur Verbesserung der Betriebsabläufe eine weitere Zufahrt zu ermöglichen. Änderungen in Bezug auf Art und Maß der baulichen Nutzung sind nicht beabsichtigt. Mit Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 950 2. Änderung -Bergheim- "Businesspark Niederrhein" am 15.01.2025 wird der Bebauungsplan Nr. 950 mit der 1. vereinfachten Änderung -Bergheim- teilweise überlagert.

Verfahrensschritt:

  • rechtskräftiges Verfahren

Verfahrensübersicht:

Nr. 950 2. Änderung -Bergheim- "Businesspark Niederrhein"

Datum Verfahrensschritt
20.06.2022 Aufstellungsbeschluss
18.09.2023 Auslegungssbeschluss
16.09.2022 Frühzeitige Bürgerbeteiligung
24.10.2023 - 05.12.2023 öffentliche Auslegung
23.09.2024 Satzungsbeschluß
15.01.2025 Bekanntmachung im Amtsblatt gemäß
§ 10 Abs. 3 BauGB
Bemerkung:
Siehe auch Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 6.55 -Rheinhausen-