Qualifizierter Bebauungsplan (§30 Abs. 1 BauGB)
1241 - Marxloh
für einen Bereich
- zwischen der Warbruckstraße, einschließlich der vorhandenen Grünverbindung zwischen Feldstraße und Weseler Straße,
der Weseler Straße mit Ausnahme der Wohnhäuser Weseler Straße Nr. 254 - 256,
der Goebenstraße, südlich der ausgebauten Grünfläche zwischen Goebenstraße und Breite Straße,
der Breite Straße mit Ausnahme der Häuser Breite Straße Nr. 16 - 18,
der Zechenstraße,
der Prinz-Eugen-Straße, südöstlich der Grünwegverbindung ehemalige Lohbergbahn, einschließlich des Warbruckshofs und der Bundesautobahn A 59.
Ziel und Zweck des Bebauungsplans ist die Entwicklung der Flächen als Gewerbegebiete und als öffentliche Grünfläche. Außerdem verläuft in dem Plangebiet der 1. Bauabschnitt der Süd-West-Querspange Hamborn/Walsum. Der 1. Bauabschnitt übernimmt die Funktion einer Umgehungsstraße für den Ortsteil Marxloh. Südlich dieser Straße werden Fernwärmeleitungen der Fernwärmeschiene Rhein-Ruhr geführt.
rechtskräftiges Verfahren
Verfahrensübersicht
| Datum |
Verfahrensschritt |
| 28.09.2017 |
Aufstellungsbeschluss |
| 07.05.2018 |
Auslegungssbeschluss |
| 14.11.2016 |
Frühzeitige Bürgerbeteiligung |
| 24.05.2018 - 06.07.2018 |
öffentliche Auslegung |
| 25.02.2019 |
Satzungsbeschluß |
| 29.03.2019 |
Bekanntmachung im Amtsblatt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB |
| Bemerkung: |
| Erneuter Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) in Verbindung mit § 214 (4) BauGB; Rückwirkende Bekanntmachung zum 14.12.2018 / Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 2.41 Marxloh/Fahrn |
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