Ziel und Zweck der 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 674 -Beeck- : Der im Plangebiet gelegenen Brauereibetrieb beabsichtigt als betriebssichernde Maßnahme die logistischen Funktionen an seinem Beecker Standort auszubauen und zu optimieren. Dabei soll die Windmühlenstraße zwischen den Brauereibetriebsteilen von der Friedrich-Ebert-Straße bis zur Bruckhauser Straße aufgegeben und in das Betriebsgelände einbezogen werden.
rechtskräftiges Verfahren| Datum | Verfahrensschritt |
|---|---|
| 08.06.1998 | Aufstellungsbeschluss |
| 01.07.1998 - 10.08.1998 | öffentliche Auslegung |
| 21.09.1998 | Satzungsbeschluß |
| 21.12.1998 | Bekanntmachung im Amtsblatt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB |