Durch die Aufstellung dieses einfachen Bebauungsplanes soll die Art der baulichen Nutzung - Erhalt und Weiterentwicklung des Industriegebietes - geregelt werden. Zur Vermeidung von zentrenschädigenden Entwicklungen soll der Einzelhandel für diesen Bereich gesteuert werden.
Datum | Verfahrensschritt |
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01.10.2001 | Aufstellungsbeschluss |
09.12.2002 | Auslegungssbeschluss |
13.01.2003 - 14.02.2003 | öffentliche Auslegung |
12.07.2004 | Satzungsbeschluß |
10.08.2004 | Bekanntmachung im Amtsblatt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB |