Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist neben der Entwicklung von Wohnbauflächen zur Deckung der regionalen Wohnbauflächennachfrage eine hochwertige Grün- und Freiflächenentwicklung, der Bau eines neuen Bahnhaltepunktes, die Verbesserung des Wegenetzes sowie die Beseitigung bestehender Defizite in der Nahversorgung. Mit Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2044 -Wedau- „Nahversorgungszentrum“ wird der Bebauungsplan Nr. 1061 II -Wedau- teilweise überlagert.
Datum | Verfahrensschritt | ||
---|---|---|---|
02.07.2018 | Aufstellungsbeschluss | ||
01.07.2019 | Auslegungssbeschluss | ||
01.12.2016 | Frühzeitige Bürgerbeteiligung | ||
11.07.2019 - 05.08.2019 | öffentliche Auslegung | ||
30.01.2020 | Satzungsbeschluß | ||
30.04.2021 | Bekanntmachung im Amtsblatt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB |
||
|