Ziel und Zweck ist die Entwicklung eines attraktiven Wohngebietes, überwiegend in Form von Einfamilienhausbebauung, um der Nachfrage nach Wohnbauland im Duisburger Süden zu entsprechen. Unter Einbeziehung und Vernetzung der prägenden Grün- und Freiräume soll mit dieser Maßnahme die städtebauliche Entwicklung des Angerbogens abgeschlossen werden.
Datum | Verfahrensschritt | ||
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22.06.2015 | Aufstellungsbeschluss | ||
02.07.2018 | Auslegungssbeschluss | ||
15.12.2016 | Frühzeitige Bürgerbeteiligung | ||
25.07.2018 - 14.09.2018 | öffentliche Auslegung | ||
25.02.2019 | Satzungsbeschluß | ||
15.08.2019 | Bekanntmachung im Amtsblatt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB |
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