Qualifizierter Bebauungsplan (§30 Abs. 1 BauGB)

1234 - Huckingen

für einen Bereich:

Ziel und Zweck ist die Entwicklung eines attraktiven Wohngebietes, überwiegend in Form von Einfamilienhausbebauung, um der Nachfrage nach Wohnbauland im Duisburger Süden zu entsprechen. Unter Einbeziehung und Vernetzung der prägenden Grün- und Freiräume soll mit dieser Maßnahme die städtebauliche Entwicklung des Angerbogens abgeschlossen werden.

Verfahrensschritt:

  • rechtskräftiges Verfahren

Verfahrensübersicht:

Nr. 1234 'Am Alten Angerbach'

Datum Verfahrensschritt
22.06.2015 Aufstellungsbeschluss
02.07.2018 Auslegungssbeschluss
15.12.2016 Frühzeitige Bürgerbeteiligung
25.07.2018 - 14.09.2018 öffentliche Auslegung
25.02.2019 Satzungsbeschluß
15.08.2019 Bekanntmachung im Amtsblatt gemäß
§ 10 Abs. 3 BauGB
Bemerkung:
siehe Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 7.44 -Huckingen-