Ziel und Zweck des Bebauungsplans Nr. 1273 -Neumühl- "Almastraße" ist die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für eine wohnbauliche Entwicklung des größtenteils brachliegenden Geländes einer ehemaligen Gärtnerei. Im Sinne des § 13 a BauGB erfolgt nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens eine entsprechende Berichtigung des wirksamen Flächennutzungsplanes unter der Bezeichnung Flächennutzungsplan-Berichtigung Nr. 2.47 -Neumühl-.
Stellungnahmen können innerhalb des Beteiligungszeitraumes abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass in der Regel keine Bestätigung über den Eingang Ihrer Stellungnahme versendet wird.
Datum | Uhrzeit | Ort |
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28.10.2024 bis 10.12.2024 |
montags bis donnerstags von 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:00 bis 14:00 Uhr. Bei Bedarf können zusätzliche Termine im Stadthaus innerhalb der Veröffentlichungsfrist individuell vereinbart werden. |
Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement, Stadthaus, Friedrich-Albert-Lange-Platz 7 (Eingang Moselstraße), 47051 Duisburg |
Datum | Verfahrensschritt | ||
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20.06.2022 | Aufstellungsbeschluss | ||
23.09.2024 | Auslegungssbeschluss | ||
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