Ziel und Zweck des Bebauungsplans Nr. 1273 -Neumühl- "Almastraße" ist die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für eine wohnbauliche Entwicklung des größtenteils brachliegenden Geländes einer ehemaligen Gärtnerei. Im Sinne des § 13 a BauGB erfolgt nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens eine entsprechende Berichtigung des wirksamen Flächennutzungsplanes unter der Bezeichnung Flächennutzungsplan-Berichtigung Nr. 2.47 -Neumühl-.
Datum | Verfahrensschritt | ||
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20.06.2022 | Aufstellungsbeschluss | ||
23.09.2024 | Auslegungssbeschluss | ||
28.10.2024 - 10.12.2024 | öffentliche Auslegung | ||
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