Qualifizierter Bebauungsplan (§30 Abs. 1 BauGB)

1273 - Neumühl

für einen Bereich:

Ziel und Zweck des Bebauungsplans Nr. 1273 -Neumühl- "Almastraße" ist die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für eine wohnbauliche Entwicklung des größtenteils brachliegenden Geländes einer ehemaligen Gärtnerei. Im Sinne des § 13 a BauGB erfolgt nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens eine entsprechende Berichtigung des wirksamen Flächennutzungsplanes unter der Bezeichnung Flächennutzungsplan-Berichtigung Nr. 2.47 -Neumühl-.

Verfahrensschritt:

  • öffentliche Auslegung

Stellungnahmen können innerhalb des Beteiligungszeitraumes abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass in der Regel keine Bestätigung über den Eingang Ihrer Stellungnahme versendet wird.

Datum Uhrzeit Ort
28.10.2024
bis
10.12.2024
montags bis donnerstags von 8:00 bis
12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr sowie
freitags von 8:00 bis 14:00 Uhr.

Bei Bedarf können zusätzliche Termine im Stadthaus innerhalb der Veröffentlichungsfrist individuell vereinbart werden.
Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement, Stadthaus, Friedrich-Albert-Lange-Platz 7 (Eingang Moselstraße), 47051 Duisburg

Verfahrensübersicht:

Nr. 1273 -Neumühl- "Almastraße"

Datum Verfahrensschritt
20.06.2022 Aufstellungsbeschluss
23.09.2024 Auslegungssbeschluss
Bemerkung:
Keine öffentlichen Termine zur Einsichtnahme am 01.11.2024 (Feiertag). Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch vom 11.05.2022 bis 24.06.2022 als öffentliche Auslegung statt.