Bebauungsplan

865 - Walsum

Ziel und Zweck der Planung ist, die planungsrechlichen Voraussetzungen für den 2. Bauabschnitt der Süd-West-Querspange Hamborn/Walsum zu schaffen. Durch die neue Verkehrsanbindung sollen eine Verbesserung des Immissionsschutzes erzielt, die Wohngebiete in Alt-Walsum, Aldenrade und Fahrn verkehrlich entlastet und eine Steigerung der Wohnqualität erreicht werden. Im Plangebiet sollen hierfür Verkehrsflächen festgesetzt werden. Mit Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 1240 –Fahrn/Alt-Walsum– "2.BA Süd-West-Querspange Hamborn/Walsum" am 31.08.2023 wird der Bebauungsplan Nr. 865 -Walsum- teilweise überlagert.

Verfahrensschritt:

  • rechtskräftiges Verfahren

Verfahrensübersicht:

Nr. 865

Datum Verfahrensschritt
24.10.1983 Aufstellungsbeschluss
08.03.1993 Auslegungssbeschluss
15.04.1993 - 18.05.1993 öffentliche Auslegung
10.10.1994 Satzungsbeschluß
01.03.1995 Bekanntmachung im Amtsblatt gemäß
§ 10 Abs. 3 BauGB
Bemerkung:
teilweise siehe auch Bebauungsplan Nr. 1240 –Fahrn/Alt-Walsum–