Ziel und Zweck der Planung ist, die planungsrechlichen Voraussetzungen für den 2. Bauabschnitt der Süd-West-Querspange Hamborn/Walsum zu schaffen. Durch die neue Verkehrsanbindung sollen eine Verbesserung des Immissionsschutzes erzielt, die Wohngebiete in Alt-Walsum, Aldenrade und Fahrn verkehrlich entlastet und eine Steigerung der Wohnqualität erreicht werden. Im Plangebiet sollen hierfür Verkehrsflächen festgesetzt werden. Mit Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 1240 –Fahrn/Alt-Walsum– "2.BA Süd-West-Querspange Hamborn/Walsum" am 31.08.2023 wird der Bebauungsplan Nr. 865 -Walsum- teilweise überlagert.
Datum | Verfahrensschritt | ||
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24.10.1983 | Aufstellungsbeschluss | ||
08.03.1993 | Auslegungssbeschluss | ||
15.04.1993 - 18.05.1993 | öffentliche Auslegung | ||
10.10.1994 | Satzungsbeschluß | ||
01.03.1995 | Bekanntmachung im Amtsblatt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB |
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