Zielsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes besteht im Wesentlichen darin, das konkrete Vorhaben „Nahversorgungszentrum Wedau“ des Investors planungsrechtlich umzusetzen. Mit dem vorliegenden Plan werden die planungsrechtliche Sicherung des Standortes für Nahversorgung mit einer auf die Investorenplanung angepassten vorhabenbezogenen Nutzungsmischung als Nahversorgungszentrum mit u.a. nahversorgungsrelevantem großflächigem Einzelhandelsbesatz verfolgt.
Stellungnahmen können innerhalb des Beteiligungszeitraumes abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass in der Regel keine Bestätigung über den Eingang Ihrer Stellungnahme versendet wird.
Datum | Uhrzeit | Ort |
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09.01.2023 bis 17.02.2023 |
montags bis donnerstags von 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:00 bis 14:00 Uhr. Bei Bedarf können zusätzliche Termine im Stadthaus innerhalb der Auslegungsfrist individuell vereinbart werden. |
Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement, Stadthaus, Friedrich-Albert-Lange-Platz 7 (Eingang Moselstraße), 47051 Duisburg |
Datum | Verfahrensschritt | ||
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19.04.2021 | Aufstellungsbeschluss | ||
28.11.2022 | Auslegungssbeschluss | ||
30.11.2021 | Frühzeitige Bürgerbeteiligung | ||
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