Zielsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes besteht im Wesentlichen darin, das konkrete Vorhaben „Nahversorgungszentrum Wedau“ des Investors planungsrechtlich umzusetzen. Mit dem vorliegenden Plan werden die planungsrechtliche Sicherung des Standortes für Nahversorgung mit einer auf die Investorenplanung angepassten vorhabenbezogenen Nutzungsmischung als Nahversorgungszentrum mit u.a. nahversorgungsrelevantem großflächigem Einzelhandelsbesatz verfolgt. Mit Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2044 -Wedau- „Nahversorgungszentrum“ wird der Bebauungsplan Nr. 1061 II -Wedau- teilweise überlagert.
Datum | Verfahrensschritt | ||
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19.04.2021 | Aufstellungsbeschluss | ||
28.11.2022 | Auslegungssbeschluss | ||
30.11.2021 | Frühzeitige Bürgerbeteiligung | ||
09.01.2023 - 17.02.2023 | öffentliche Auslegung | ||
19.02.2024 | Satzungsbeschluß | ||
15.03.2024 | Bekanntmachung im Amtsblatt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB |
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