Ziel und Zweck der Planung ist, die planungsrechlichen Voraussetzungen für den 2. Bauabschnitt der Süd-West-Querspange Hamborn/Walsum zu schaffen. Durch die neue Verkehrsanbindung sollen eine Verbesserung des Immissionsschutzes erzielt, die Wohngebiete in Alt-Walsum, Aldenrade und Fahrn verkehrlich entlastet und eine Steigerung der Wohnqualität erreicht werden. Im Plangebiet sollen hierfür Verkehrsflächen festgesetzt werden. Mit Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 1240 –Fahrn/Alt-Walsum– "2.BA Süd-West-Querspange Hamborn/Walsum" wird der Bebauungsplan Nr. 865 -Walsum- teilweise überlagert.
Datum | Verfahrensschritt | ||
---|---|---|---|
26.11.2018 | Aufstellungsbeschluss | ||
19.09.2022 | Auslegungssbeschluss | ||
30.10.2018 | Frühzeitige Bürgerbeteiligung | ||
24.10.2022 - 06.12.2022 | öffentliche Auslegung | ||
12.06.2023 | Satzungsbeschluß | ||
31.08.2023 | Bekanntmachung im Amtsblatt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB |
||
|